Transparenzregister Auszug: So gelingt eine Einsichtnahme
Wer kann einen Auszug aus dem Transparenzregister erhalten und wann wird ein Auszug benötigt?
- Behörden, die eine Transparenzregister Abfrage zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, sind u.a.: Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Bundeszentralamt für Steuern, Gerichte, örtliche Finanzbehörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Diese haben vollen Zugang zu den vorhandenen Daten.
- Den Meldepflichtigen selbst ist ein Transparenzregister Auszug nur fallbezogen und unter Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten gewährt. Zu den Verpflichteten gehören insbesondere Immobilienmakler, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Güterhändler, Beratende Berufe und Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.
- Mitgliedern der Öffentlichkeit und sonstigen Personen dagegen wird nur eine eingeschränkte Einsichtnahme gestattet. Sie müssen darüber hinaus ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme nachweisen, z.B. bei einem thematischen Bezug zur Bekämpfung von Geldwäsche. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Nichtregierungsorganisationen oder Fachjournalisten.
Wie erhält man einen Auszug aus dem Transparenzregister?
transparenzregisterauszug-antrag.de ist der Service zum Abrufen eines aktuellen Transparenzregister Auszugs.
Zum Transparenzregister Auszug Service Antrag
Was muss man bei der Beantragung beachten?
Bereits in der erweiterten Registrierung müssen Nachweise bezüglich der Institution, der Person oder Gesellschaftsart als Dokument hochgeladen werden. Entsprechende Details bezüglich der Dokumente sind in § 3 Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV) festgelegt.
- Behörden müssen ein mit Dienstsiegel versehenes Schreiben vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der bei der Registrierung angegebene Ansprechpartner mit der bei der Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse Einsichtnahmen für die Behörde durchführen darf.
- Im Falle der Registrierung einer nicht natürlichen Person sind folgende zwei Nachweise zu erbringen:
- Ein Identitätsnachweis, zum Beispiel der Handelsregisterauszug oder das LEI.
- Zweitens ist ein Berechtigungsnachweis nötig, dass die einsichtnehmende Person für die Rechtseinheit, das Unternehmen handlungsbefugt ist. Hier muss eine Übereinstimmung des bei der Registrierung angegebenen Ansprechpartners sowie der E-Mail-Adresse vorliegen. Natürliche Personen haben bei einer erweiterten Registrierung eine elektronische Identifizierung durchzuführen.
- Personen der Öffentlichkeit mit einem berechtigten Interesse können dies beispielsweise nachweisen
- über ihre Satzung, aus der ein Einsatz gegen Korruption, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche hervorgeht (bei Nichtregierungsorganisationen)
- über einen Journalistenausweis oder den Nachweis über geplante oder getätigte Recherchen im Bereich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Darüber hinaus muss auch immer der erwünschte Zeitraum für einen Auszug und der Einsichtnahme angegeben werden.
Wie hoch sind die Kosten für die Transparenzregister Einsichtnahme?
Weitere Informationen
Überblick über verschiedene Anträge zum Transparenzregister
Übersicht über Anträge zum Transparenzregister Das Transparenzregister wurde eingeführt, um finanzielle und wirtschaftliche Interessen in Unternehmensstrukturen, insbesondere in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer, transparenter zu machen.
Transparenzregister Auszug Muster
Musterbeispiel für einen Auszug aus dem Transparenzregister Ein Auszug aus dem Transparenzregister enthält in der Regel die folgenden Informationen: Angaben zur Gesellschaft / juristischen Person
Betroffene Rechtsformen
Für welche Körperschaften kann ein Transparenzregister Auszug beantragt werden? In Deutschland können für folgende Arten von Organisationen oder Gesellschaften Auszüge aus dem Transparenzregister beantragt werden:
Transparenzregister Auszug Notar
Wann benötigt ein Notar einen Transparenzregister Auszug? Ein Notar kann in verschiedenen Situationen mit dem Transparenzregister in Berührung kommen. Der Hintergrund des Transparenzregisters ist, den